Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, ob das Finanzministerium die Empfehlungen zur mehr Transparenz und Evaluation von Körperschaftsteuer‑Begünstigungen, insbesondere bei der Gruppenbesteuerung, umgesetzt hat. Nur wenige Empfehlungen wurden vollständig befolgt; viele bleiben unerfüllt, was zu unklaren Einnahmeausfällen und fehlender Kosten‑Nutzen‑Analyse führt.einfache Mehrheit XXV 08.11.2017
Bericht
Steuerwesen
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Das BMF hat nur drei der dreizehn Empfehlungen vollständig umgesetzt; sieben blieben völlig unerfüllt.
- Die meisten Förderungsberichte enthalten keine quantitativen Angaben zu Einnahmeausfällen, sodass die Finanzverwaltung die tatsächlichen Auswirkungen der Begünstigungen kaum beurteilen kann.
- Es fehlt ein Gesamtkonzept, das festlegt, wann, wie und mit welchen Instrumenten die Zielerreichung und Wirkungen von Steuerbegünstigungen zu untersuchen sind.
- Eine regelmäßige Kosten‑Nutzen‑Analyse und Wirkungsprüfung wird nicht durchgeführt, obwohl das BMF seit 2013 gesetzlich dazu verpflichtet ist.
Referenziert in
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.