Zusammenfassung
Der Rechnungshof hat 2014 die Geldflüsse im österreichischen Gesundheitswesen geprüft und erhebliche Transparenz‑ sowie Steuerungsdefizite aufgedeckt. Er empfiehlt einheitliche Kontenpläne, aktuelle Aufteilungsschlüssel und klarere Verrechnungsregeln zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern.einfache Mehrheit XXV 08.11.2017
Bericht
Gesundheit
Haushaltskontrolle
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Zuständigkeiten im Gesundheitssystem sind auf Bund, Länder, Gemeinden und die Sozialversicherungsträger verteilt, was zu einer stark zersplitterten Finanzierungsstruktur führt.
- Die SV‑Träger verwenden keinen einheitlichen Kontenplan; das führt zu unklaren und nicht vergleichbaren Finanzdaten.
- Der Ausgleichsfonds für die Krankenanstaltenfinanzierung beruht noch auf einem veralteten Aufteilungsschlüssel aus dem Jahr 1994, wodurch die Darstellung der tatsächlichen Mittelverwendung ungenau ist.
- Die 15a‑Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens verlangt eine einheitliche Verrechnung zwischen den Ländern, doch Burgenland und Salzburg haben bislang keine akkordierten Verrechnungsregeln.
Referenziert in
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