Tätigkeit der Arbeitsinspektion 2012 – Überblick und Ergebnisse

Zusammenfassung

Die Arbeitsinspektion führte 2012 über 142 000 prüfungsrelevante Tätigkeiten durch, identifizierte rund 95 000 Verstöße und trug zu einem Rückgang der Arbeitsunfälle bei. Gleichzeitig wurden wichtige Rechtsnovellen wie die ASchG‑Novelle (psychische Belastungen), die Elektroschutz‑ und Nadelstich‑Verordnungen umgesetzt.
einfache Mehrheit XXV 12.03.2014
Bericht
Gewerbeaufsicht

Schwerpunkte

  • Die Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz trat am 1. Januar 2013 in Kraft und erweitert die Gefährdungsbeurteilung um psychische Belastungen am Arbeitsplatz.
  • Die Elektroschutzverordnung (ESV) 2012 ist seit dem 1. März 2012 gültig und legt Grenzwerte für elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz fest.
  • Die Nadelstich‑Verordnung (NastV) trat am 11. Mai 2013 in Kraft und verbietet das Wiederaufsetzen von Schutzkappen bei Injektionsnadeln, sofern keine sicheren Alternativen vorhanden sind.
  • Im Berichtsjahr wurden 22 979 Betriebe (39,6 % der besuchten) mit mindestens einer Vorschriftverletzung belegt; die meisten Verstöße betrafen allgemeine Bestimmungen zur Gefahrenermittlung und Dokumentation.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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