Rechnungshof‑Follow‑up zum Arbeitnehmerschutz 2017
abgestimmt am
28.06.2017
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, wie das BMASK die Empfehlungen zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes umgesetzt hat. Während einige Maßnahmen wie das Controlling und das Risikopunktesystem erfolgreich eingeführt wurden, blieben zentrale Punkte wie eine umfassende Rahmenvereinbarung und die Budgetuntergliederung unerledigt.
einfache MehrheitXXV28.06.2017
Bericht
Gewerbeaufsicht
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Das BMASK hat ein Gesamtdokument zur Arbeitsschutzstrategie 2013‑2020 erstellt, jedoch ohne quantitative Zielvorgaben und Wirkungsindikatoren.
Die Jahresarbeitspläne decken nur einzelne Schwerpunkte ab; das RH fordert eine Erweiterung, damit sie den Großteil der Aufgaben der Arbeitsinspektorate umfassen.
Das Prioritätspunktesystem wurde um den "Gewichtungsfaktor Beurteilung" erweitert, um das Arbeitnehmerschutzniveau von Betrieben zu berücksichtigen.
Ein einheitlicher Strafkatalog für Verstöße nach § 130 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist seit 01‑01‑2015 verbindlich, während der Strafkatalog für das Arbeitszeit‑ und Kinder‑Beschäftigungsgesetz noch nicht in Kraft ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.