Mängel bei agrarischen Investitionsförderungen (LE 14‑20)
abgestimmt am
16.05.2017
Zusammenfassung
Der Rechnungshof kritisiert die mangelnde Bedarfsermittlung, schwache Wirkungssteuerung, fehlende Gleichstellung und ein zu niedriges Auswahlverfahren bei den agrarischen Investitionsförderungen des Programms LE 14‑20.
einfache MehrheitXXV16.05.2017
Bericht
Haushaltskontrolle
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Die Mittelaufteilung der Investitionsförderungen basiert ausschließlich auf statistischen Kennzahlen der Vorperiode und berücksichtigt nicht den tatsächlichen zukünftigen Investitionsbedarf der Betriebe.
Die 19 definierten Ziele der Vorhabensart sind nicht priorisiert und besitzen keine messbaren Zielwerte, was die Wirkungssteuerung erschwert.
Gleichstellung von Frauen und Männern wird im Programm kaum berücksichtigt, obwohl EU‑ und nationale Vorgaben dies verlangen.
Das Auswahlverfahren ist zu niedrig angesetzt: Mindestpunktzahl von fünf bei bis zu 29 möglichen Punkten führt dazu, dass viele Projekte ohne ausreichende Qualitätsprüfung gefördert werden.
Berichte des Rechnungshofes betreffend Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH - Reihe Bund 2016/21; Bundesanstalt für Agrarwirtschaft, Follow-up-Überprüfung - Reihe Bund 2016/13 und Agrarische Investitionsförderungen u.d. Wirkungsaspekte - Reihe BUND 2017/18
Berichte des Rechnungshofes betreffend Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH - Reihe Bund 2016/21; Bundesanstalt für Agrarwirtschaft, Follow-up-Überprüfung - Reihe Bund 2016/13 und Agrarische Investitionsförderungen u.d. Wirkungsaspekte - Reihe BUND 2017/18
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