Zusammenfassung
Der Bundes‑Zielsteuerungsvertrag definiert ein gemeinsames Gesundheitsziel bis 2016, legt Prinzipien wie Menschlichkeit und Transparenz fest und bindet Bund, Länder und Sozialversicherungsträger an konkrete Maßnahmen zur Qualitäts‑ und Kostensenkung.einfache Mehrheit XXV 20.03.2014
Bericht
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Vertrag legt ein gemeinsames Zukunftsbild fest: ein solidarisches, bedarfsorientiertes Gesundheitssystem mit hoher Versorgungsqualität.
- Strategische Ziele werden in operative Teilziele heruntergebrochen, z. B. Definition von Versorgungsaufträgen bis Mitte 2015 und Aufbau multiprofessioneller Primärversorgung bis Ende 2016.
- Finanzielle Zielvorgaben (Ausgabenobergrenzen, Ausgabendämpfungseffekte) sollen bis 31. Dezember 2016 gelten; das angestrebte Einsparpotenzial beträgt 3,4 Mrd. €.
- Einheitliche Qualitätsstandards (BQLL, AUFEM) und ein Monitoring‑System werden eingeführt, um Transparenz und Wirksamkeit zu sichern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.