Zusammenfassung
Der Bericht des Bundeskanzleramtes aus dem Jahr 2013 fasst die Volksgruppenförderung für das Haushaltsjahr 2011 zusammen. Mit einem Gesamtbudget von 3,868 Mio. € wurden Mittel auf Zuschüsse, sonstige Zuschüsse und interkulturelle Projektförderungen verteilt, um Sprache, Kultur und Identität der anerkannten Minderheiten zu erhalten.einfache Mehrheit XXV 28.01.2015
Bericht
ethnische Gruppe
Schwerpunkte
- Das Gesamtbudget für die Volksgruppenförderung 2011 betrug 3,868 Mio. €, aufgeteilt in Zuschüsse nach dem Volksgruppengesetz (3,544 Mio. €), sonstige Zuschüsse (0,224 Mio. €) und interkulturelle Projektförderungen (0,100 Mio. €).
- Die Fördermittel wurden zu 57 % für Strukturförderungen (Personal, Sachmittel, Investitionen) und zu 43 % für Projektförderungen (Bildung, Kultur, Medien, Wissenschaft, Sport) eingesetzt.
- Die rechtliche Grundlage für die Förderung ist das Volksgruppengesetz (VoGrG), insbesondere §§ 8, 9 Abs. 1 und 10 Abs. 2, die den Bund verpflichten, Maßnahmen zur Erhaltung von Sprache, Kultur und Identität zu unterstützen.
- Die größten Empfänger waren die kroatische (29 % der Gesamtausgaben), slowenische (34 %) und Roma‑Volksgruppe (12 %).
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