Rechnungshof‑Follow‑up: Umsetzung der „Come‑Back“-Eingliederungsbeihilfe
abgestimmt am
28.06.2017
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Umsetzung seiner Empfehlungen zur Eingliederungsbeihilfe „Come Back“. Von 18 Maßnahmen wurden 11 vollständig umgesetzt, darunter die Abschaffung der Arbeits‑/Lohnbestätigung und eine kürzere Antragsfrist. Nicht umgesetzt blieben die Verlängerung der Förderdauer, die Trennung von Bewilligung und Abrechnung sowie Rotationselemente für Berater*innen.
einfache MehrheitXXV28.06.2017
Bericht
Haushaltskontrolle
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Der Rechtsrahmen (Arbeitsmarktservicegesetz) bildet die Grundlage der Eingliederungsbeihilfe.
Die durchschnittliche Förderdauer blieb bei etwa 100 Tagen, obwohl die Richtlinie bis zu drei Jahre zulässt.
Die Abschaffung der Arbeits‑/Lohnbestätigung zugunsten des Lohnkontos 2014 verbesserte die Abrechnungsqualität.
Die Frist für die Einbringung von Förderbegehren wurde 2014 auf maximal 21 Kalendertage verkürzt, wodurch verspätete Anträge seltener wurden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.