Zusammenfassung
Der Qualitäts‑Sicherungs‑Rat fordert ein gemeinsames Studienrecht, erweiterte Autonomie der Pädagogischen Hochschulen und ein flächendeckendes Monitoring, um die Qualität der Lehramtsausbildung zu verbessern.einfache Mehrheit XXV 20.06.2017
Bericht
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Ein gemeinsames Studienrecht soll für Universitäten und Pädagogische Hochschulen einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen schaffen.
- Die Autonomie der Pädagogischen Hochschulen wird erweitert, damit sie eigenständig Curricula entwickeln und Prüfungsordnungen festlegen können.
- Ein flächendeckendes Monitoring‑ und Evaluationssystem wird eingeführt, um die Qualität der Lehramtsausbildung kontinuierlich zu überprüfen.
- Für die Sekundarstufe Berufsbildung soll das verpflichtende Masterstudium wieder eingeführt werden, wenn keine einschlägige Berufspraxis vorliegt.
Dokumente (PDFs)
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