Zusammenfassung
Der Bericht bewertet das seit 2015 geltende Mandatsverfahren (§ 491 StPO), fasst statistische Daten bis Mai 2017 zusammen und empfiehlt dessen Beibehaltung.einfache Mehrheit XXV 29.06.2017
Bericht
Opferhilfe
Strafrecht
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Das Mandatsverfahren wurde mit § 491 StPO eingeführt und ist seit dem 1. Jänner 2015 in Kraft.
- Richter, Staatsanwälte und andere Verfahrensbeteiligte müssen Opfer vor Anwendung des Mandatsverfahrens umfassend über ihre Rechte informieren.
- Statistisch wurden von 2015 bis Mai 2017 insgesamt 748 Anträge auf Strafverfügung gestellt, wovon 136 tatsächlich erlassen wurden – ein wachsender Anteil im Vergleich zu den Anträgen.
- Die Einspruchsquote war extrem niedrig; fast alle erlassenen Strafverfügungen wurden nicht angefochten und gelten als rechtskräftig.
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