Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, wie die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung die 2014/15 formulierten Empfehlungen umsetzt. Viele Vorgaben wurden umgesetzt, darunter die Delegierung der Antragsprüfung an den Rat für Forschung und Technologieentwicklung und die Präzisierung der Leitprinzipien; andere, wie ein eigenständiges Wirkungsmonitoring, blieben unverändert.einfache Mehrheit XXV 08.11.2017
Bericht
Wissenschaften
Haushaltskontrolle
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Die formale Prüfung und inhaltliche Bewertung von Förderanträgen wurde an den Rat für Forschung und Technologieentwicklung delegiert, wodurch die Entscheidungsprozesse zentralisiert wurden.
- Leitprinzipien und Förderungsgrundsätze wurden am 23. Juni 2015 präziser formuliert, um strukturelle Defizite zu beheben und messbare Ziele für Antragsteller festzulegen.
- Vertragsmuster wurden um Hinweise zu risikoaverser Mittelanlage, die Pflicht zur Vorlage von Programmevaluierungen und Publikationen sowie eine Begründungspflicht für Verwaltungskosten ab 7 % der Projektkosten ergänzt.
- Eine klare Regelung zur Vermeidung von Interessenkonflikten wurde in die Geschäftsordnung des Stiftungsrats aufgenommen (Dezember 2014).
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.