Petition zur Gleichstellung von Beamtinnen bei der Korridorpension
abgestimmt am
21.01.2015
Zusammenfassung
Die Petition fordert, dass bei der Korridorpension Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden, weil die aktuelle Regelung Frauen benachteiligt.
einfache MehrheitXXV21.01.2015
Andere
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Die aktuelle Gesetzesänderung hat die notwendige Dienstzeit für die Korridorpension von 450 auf 480 Monate erhöht, ohne Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen.
Frauen, die nach 1954 geboren wurden und in einer Zeit mit nur einem gesetzlichen Karenzjahr pro Kind erzogen haben, können die Korridorpension kaum noch erreichen.
Der Antrag verlangt, dass mindestens zwei Karenzjahre pro Kind für alle Beamtinnen angerechnet werden – unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes.
Die Ungleichbehandlung betrifft Frauen im Vergleich zu männlichen Kollegen, älteren Kolleginnen (vor 1954 geboren) und vertraglich beschäftigten Kolleginnen, die ohnehin mit 60 Jahren in Rente gehen können.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 14, 21 und 24 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 22, 46 und 52
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 14, 21 und 24 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 22, 46 und 52
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.