Petition zur staatlichen Anerkennung von Blindenführhunden als Reha‑Behelf
abgestimmt am
09.07.2014
Zusammenfassung
Die Petition verlangt, dass Blindenführhunde in Österreich als medizinische Rehabilitationsbehelfe anerkannt und von den Sozialversicherungsträgern finanziert werden.
einfache MehrheitXXV09.07.2014
Andere
Gesundheit
soziale Sicherheit
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Die Petition verlangt die gesetzliche Anerkennung von Blindenführhunden als Rehabilitationsbehelf im Sozialversicherungsrecht.
Der Antrag wird von 1 535 Bürger*innen unterstützt, die durch Unterschriften ihre Zustimmung zeigen.
In Deutschland und der Schweiz gelten Blindenführhunde bereits als von Krankenkassen mitfinanzierte Reha‑Hilfsmittel – ein Vorbild für Österreich.
Die Anschaffungskosten eines gut ausgebildeten Führhundes liegen bei etwa 30 000‑33 000 €, was für viele Betroffene nicht leistbar ist.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.