Stimmrecht für Pensionisten in der Krankenversicherungs‑Selbstverwaltung
abgestimmt am
17.03.2016
Zusammenfassung
Der Antrag verlangt, dass Pensionisten in den Selbstverwaltungsorganen der Krankenversicherung ein Stimmrecht erhalten und damit zu gleichen Teilen wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten sind.
einfache MehrheitXXV17.03.2016
Andere
soziale Sicherheit
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Gesetzestext muss geändert werden, damit Pensionisten als Vertreter in den Verwaltungskörpern der Gebietskrankenkassen aufgenommen werden.
Ein Drittel der Mitglieder in den Selbstverwaltungsorganen der Gebietskrankenkassen soll künftig aus Pensionisten bestehen.
Der Österreichische Seniorenrat soll als Interessenvertretung der Pensionisten entsendungsberechtigt werden.
Pensionisten zahlen mit 5,1 % einen höheren Beitrag zur Krankenversicherung als Arbeitnehmer (ca. 3,9 %) und leisten damit einen bedeutenden Teil des Finanzierungshaushalts.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.