Anpassung der Gastschulbeitragsregelung bei Wohnortwechsel
abgestimmt am
21.09.2016
Zusammenfassung
Die Stadtgemeinde Ried im Innkreis will das Pflichtschulorganisationsgesetz ändern, damit bei einem Hauptwohnsitzwechsel des Schülers – bei gleichbleibender Schule – die Gemeinde den Gastschulbeitrag erheben kann, ohne dass eine Zustimmung nötig ist.
einfache MehrheitXXV21.09.2016
Andere
Gliedstaat
Primarstufe
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Gesetzentwurf soll § 53 Abs. 3 Oö. POG 1992 ergänzen, sodass keine Zustimmung mehr nötig ist, wenn ein bereits eingeschultes Kind den Hauptwohnsitz wechselt, aber an derselben Schule bleibt.
Der Antrag verlangt, die Ausnahme im § 8 Abs. 2 des Pflichtschulerhaltungs‑Grundsatzgesetzes zu erweitern, damit der Gastschulbeitrag auch bei einem Hauptwohnsitzwechsel ohne Schulortwechsel fällig bleibt.
Durch die aktuelle Rechtslage entfällt die Möglichkeit, den Gastschulbeitrag zu erheben, weil § 47 nicht anwendbar ist; der Antrag will diese Lücke schließen.
Die Petition wird formell nach § 100 Abs. 1 GOG‑NR eingereicht, um die gesetzliche Behandlung zu ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.