Verfassungsrechtliche Verankerung des Rechts auf Barzahlung
abgestimmt am
12.10.2016
Zusammenfassung
Die Unterzeichner fordern ein Bundesverfassungsgesetz, das das uneingeschränkte Recht auf Barzahlung festschreibt und damit EU‑Pläne zur Beschränkung von Bargeld entgegenwirkt. Sie sehen die Bargeldabschaffung als Eingriff in Vertragsfreiheit, Privatautonomie und Datenschutz sowie als Mittel zur Erhöhung von Negativzinsen.
einfache MehrheitXXV12.10.2016
Andere
Verfassung
Währungsbeziehungen
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Annahmezwang für Banknoten und Scheidemünzen soll nicht durch private Vertragsklauseln eingeschränkt werden dürfen.
Das Recht auf Barzahlung wird als Grundrecht gefordert, das über den bestehenden Annahmezwang hinausgeht.
Die Abschaffung des 500‑Euro‑Scheins und geplante Bargeldlimits werden als Versuch gesehen, die Geldpolitik zu manipulieren und Negativzinsen zu erhöhen.
Ein verfassungsrechtlicher Schutz des Bargelds soll verhindern, dass die EU künftig das Recht auf Barzahlung einschränkt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.