Einführung einer freiwilligen Beurkundung von Sternenkindern
abgestimmt am
22.10.2014
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz vorzubereiten, das Eltern in Österreich erlaubt, fehlgeborene Kinder – also Kinder mit weniger als 500 g Geburtsgewicht – im Personenstandsregister zu beurkunden.
einfache MehrheitXXV22.10.2014
Entschließung
Personenstand
Schwerpunkte
In Österreich werden fehlgeborene Kinder unter 500 g nicht im Personenstandsregister erfasst, wodurch sie rechtlich nicht als Menschen anerkannt werden.
Die fehlende Eintragung belastet betroffene Eltern psychisch, weil sie ihr Kind nicht offiziell benennen können.
Deutschland hat seit dem 15. Mai 2013 eine Regelung, die Eltern erlaubt, fehlgeborene Kinder auf Wunsch zu beurkunden – auch rückwirkend und unbegrenzt.
Der Antrag fordert die Bundesregierung, eine Gesetzesinitiative zu erarbeiten, um in Österreich eine vergleichbare Möglichkeit zur freiwilligen Beurkundung von Sternenkindern zu schaffen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.