Vereinfachte Auskunftsrechte für Kinder aus Samenspende/Eizellspende
abgestimmt am
21.01.2015
Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein zentrales Register für Samen‑ und Eizellspenden, um Kindern ab 14 Jahren einen leichteren Zugang zu Informationen über ihre genetischen Eltern zu ermöglichen und prüft, ob Auskünfte bereits früher sinnvoll sein können.
einfache MehrheitXXV21.01.2015
Entschließung
Gesundheit
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Kinder, die mit Spender‑Spermien oder -Eizellen gezeugt wurden, sollen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr das Recht auf Einsicht in die Aufzeichnungen über den Samenspendenden bzw. die Eizellspenderin erhalten.
Für medizinisch begründete Ausnahmefälle soll auch die gesetzliche Vertretung (z. B. Eltern) ein Auskunfts‑ und Einsichtsrecht erhalten.
Der Nationalrat bittet die Minister, die Einrichtung eines zentralen Registers für Samen‑ und Eizellspenden zu prüfen, um die Auskunfts‑ und Einsichtsrechte zu vereinfachen.
Es soll geprüft werden, ob und unter welchen Umständen bereits vor dem 14. Lebensjahr Auskünfte über die genetischen Eltern außerhalb medizinischer Ausnahmefälle sinnvoll sein können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.