Entschließungsantrag zur Reform des Dienst‑ und Besoldungsrechts
abgestimmt am
21.01.2015
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, bis März 2015 Verhandlungen über eine EU‑konforme, kostenneutrale Reform des Dienst‑ und Besoldungsrechts aufzunehmen und bis Ende 2016 einen Gesetzentwurf vorzulegen.
einfache MehrheitXXV21.01.2015
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt von der Bundesregierung, Verbesserungsvorschläge vorzulegen, wenn die geplante Gesetzesänderung die Lebensverdienstsumme beeinträchtigen könnte.
Die Bundesregierung soll bis März 2015 Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst aufnehmen, um bis Ende 2016 eine Reform des Dienst‑ und Besoldungsrechts zu erarbeiten.
Die neue Rechtslage muss EU‑konform, diskriminierungsfrei und möglichst kostenneutral sein, ohne die bestehenden Gehälter der Bediensteten zu verschlechtern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.