Einführung von Videoaufzeichnungen bei Einvernahmen im Strafverfahren
abgestimmt am
22.04.2015
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass bei Einvernahmen im Strafverfahren künftig Videoaufzeichnungen anstelle schriftlicher Protokolle verwendet werden, um Genauigkeit zu erhöhen, Personal zu entlasten und den Rechtsschutz zu stärken – unter Beachtung des Datenschutzes.
einfache MehrheitXXV22.04.2015
Entschließung
Gerichtswesen
Schwerpunkte
Videoaufzeichnungen sollen die schriftliche Protokollierung bei Einvernahmen und Rechtsbelehrungen ersetzen.
Durch Videoaufnahmen können Richter und Staatsanwälte das Verhalten und die Mimik der Befragten direkt nachvollziehen.
Polizeibeamte werden entlastet, weil sie sich während der Befragung nicht gleichzeitig Notizen machen müssen.
Die technische Umsetzung kann an bestehende Regelungen der Strafprozessordnung (z. B. § 165 StPO) anknüpfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.