EU‑weite Definition und Maßnahmen gegen Mikroplastikverschmutzung
abgestimmt am
21.05.2015
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung, die EU zu einer verbindlichen Definition von Mikroplastik zu bewegen und verbindliche Maßnahmen gegen Mikroplastikverschmutzung in Gewässern sowie in Verbraucherprodukten zu ergreifen.
einfache MehrheitXXV21.05.2015
Entschließung
Umwelt
Wasser
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll die EU‑Kommission bis Ende 2015 auffordern, eine rechtlich verbindliche Definition von Mikroplastik zu erarbeiten.
Die EU soll sich für konkrete und verbindliche Maßnahmen gegen die Verschmutzung von Gewässern mit sekundärem Mikroplastik einsetzen.
Die EU soll Initiativen zur Eliminierung von Mikroplastik aus Verbraucherprodukten, insbesondere Kosmetika, entwickeln und umsetzen.
Einheitliche Messmethoden und europaweit vergleichbare Daten zu Mikroplastik in Gewässern sollen etabliert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.