Kindeswohl in Asylverfahren vorrangig berücksichtigen
abgestimmt am
21.05.2015
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesministerin für Inneres, das Wohl von Kindern bei Asylverfahren und der Unterbringung von Asylsuchenden vorrangig zu berücksichtigen, basierend auf internationalen und nationalen Rechtsvorgaben.
einfache MehrheitXXV21.05.2015
Entschließung
Flüchtling
junger Mensch
Schwerpunkte
Österreich ist durch internationale und europäische Rechtsakte verpflichtet, das Wohl von Kindern bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen.
Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern verlangt, dass alle Behörden – auch jene, die das Fremdenrecht anwenden – das Kindeswohl in ihren Entscheidungen priorisieren müssen.
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesministerin für Inneres auf, geeignete Vollzugsmaßnahmen zu ergreifen, damit das Kindeswohl bei Asylverfahren und der Unterbringung von Asylsuchenden vorrangig berücksichtigt wird.
Kinder sind besonders schutzbedürftig und leiden am meisten unter den Folgen von Flucht und Vertreibung; daher ist ihre besondere Berücksichtigung ein zentrales Ziel des Antrags.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.