Evaluierung des Vergütungsrichtwertes für Verwertungsgesellschaften (2016)
abgestimmt am
07.07.2015
Zusammenfassung
Der Antrag verlangt, dass nach den Abrechnungen der Verwertungsgesellschaften für das Jahr 2016 geprüft wird, ob das festgelegte Gesamtvergütungslimit von 29 Mio. € um mindestens 1 Mio. € unterschritten wurde. Bei Unterschreitung soll der Justizminister Gespräche zur möglichen Anpassung des Limits für die Folgejahre aufnehmen.
einfache MehrheitXXV07.07.2015
Entschließung
Steuerwesen
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Der festgelegte Richtwert für das Gesamtaufkommen an Vergütungen der Verwertungsgesellschaften beträgt 29 Mio. € (ca. 20 Mio. € für Speichermedien und 9 Mio. € für Reprographievergütung).
Für das Geschäftsjahr 2016 soll geprüft werden, ob die tatsächlichen Einnahmen um mindestens 1 Mio. € unter dem Richtwert liegen.
Erreicht die Unterdeckung den Schwellenwert von 1 Mio. €, wird der Bundesminister für Justiz aufgefordert, Gespräche mit allen Beteiligten zu führen.
Ziel der Gespräche ist es, mögliche Anpassungen des Vergütungsdeckels für die kommenden Jahre zu erörtern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.