Einbeziehung von Tierschutz, Bildung und Sport in das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015
abgestimmt am
09.12.2015
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister auf, Tierschutz, Bildung und Sport als gemeinnützige Zwecke im Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 zu verankern, um mehr private Spenden für diese Bereiche zu mobilisieren.
einfache MehrheitXXV09.12.2015
Entschließung
Steuerwesen
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, dass Tierschutz, Bildung und Sport offiziell als gemeinnützige Zwecke im Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 anerkannt werden.
Aktuell fließen nur sehr geringe Summen (6,5‑15 Mio. € pro Jahr) von privaten Stiftern in gemeinnützige Projekte, im Vergleich zu deutlich höheren Beträgen in der Schweiz und Deutschland.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält bislang keine konkreten Verbesserungen für die genannten Bereiche, weshalb die Abgeordneten nachbessern wollen.
Durch die Erweiterung des Gesetzes sollen mehr private Spenden für Tierschutz, Bildung und Sport gewonnen werden, um die gesellschaftliche Versorgung in diesen Feldern zu stärken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.