Finanzielle Unterstützung für Asyl‑ und subsidiär Schutzberechtigte in Vorstudienlehrgängen
abgestimmt am
15.06.2016
Zusammenfassung
Der Nationalrat fordert, dass Asyl‑ und subsidiär Schutzberechtigte, die an Vorstudienlehrgängen teilnehmen, finanzielle Unterstützung erhalten, weil sie derzeit weder Mindestsicherung noch Studienbeihilfe beantragen können.
einfache MehrheitXXV15.06.2016
Entschließung
Flüchtling
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, dass Asyl‑ und subsidiär Schutzberechtigte in Vorstudienlehrgängen finanzielle Unterstützung erhalten.
Derzeit können diese Personen weder Mindestsicherung noch Studienbeihilfe beantragen, obwohl sie sich auf ein Studium vorbereiten.
Die finanzielle Unterstützung soll „adäquat“ sein – also ausreichend, um Lebensunterhalt und Studienvorbereitung zu decken.
Ziel ist es, die Integration von Geflüchteten in das österreichische Bildungssystem zu fördern und langfristig ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.