Finanzierung der Rentenkommission und Opferprojektförderung nach dem Heimopferrentengesetz
abgestimmt am
26.04.2017
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Volksanwaltschaft Mittel für eine eigenständige Rentenkommission und für Projektförderungen zur Opferunterstützung erhält, wobei das Heimopferrentengesetz am 1. Juli 2017 in Kraft tritt.
einfache MehrheitXXV26.04.2017
Entschließung
Opferhilfe
Schwerpunkte
Die Volksanwaltschaft soll für die Rentenkommission juristisches Personal erhalten, das im Stellenplan berücksichtigt wird.
Der Bundesminister für Finanzen muss ausreichende finanzielle Mittel für den laufenden Betrieb der Rentenkommission bereitstellen, inklusive der Kosten für das Clearing.
Dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind jährliche Mittel aus dem allgemeinen Budget zuzuweisen, um Projektförderungen zur Beratung, Unterstützung und Prävention von Opfern zu finanzieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.