Öffnung der Ausbildungspflicht bis 18 Jahre für jugendliche Asylwerber*innen
abgestimmt am
16.05.2017
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die bestehende Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr auch für jugendliche Asylwerber*innen zu öffnen, damit sie nach langen Asylverfahren nicht ohne Ausbildung dastehen.
einfache MehrheitXXV16.05.2017
Entschließung
Flüchtling
junger Mensch
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Die aktuelle Ausbildungspflicht gilt nicht für jugendliche Asylwerber*innen, wodurch sie nach Ablauf des 18. Lebensjahrs keine Möglichkeit mehr haben, eine Ausbildung abzuschließen.
Durch die Öffnung der Ausbildungspflicht könnten diese Jugendlichen dieselben Bildungswege wie österreichische Jugendliche nutzen und damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
Das Integrationsjahr, das derzeit maximal ein Jahr dauert, reicht nicht aus, um eine vollwertige Ausbildung zu ermöglichen; die Ausbildungspflicht würde hier ergänzend wirken.
Der Antrag fordert das Bundesministerium auf, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Öffnung der Ausbildungspflicht regelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.