Verbot des Kopftuchs in Bildungseinrichtungen und öffentlichem Dienst
abgestimmt am
16.05.2017
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein gesetzliches Verbot des Tragens von Kopftüchern für Mädchen in Kindergärten, Schulen, Universitäten sowie für öffentlich Bedienstete und in öffentlichen Gebäuden. Er beruft sich auf das staatliche Neutralitätsgebot und verweist auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
einfache MehrheitXXV16.05.2017
Entschließung
Frau
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
Der Antrag fordert ein generelles Verbot des Kopftuchtragens für Mädchen in Kindergärten, Schulen und Universitäten sowie für öffentlich Bedienstete und in öffentlichen Gebäuden.
Begründet wird das Verbot mit dem staatlichen Neutralitätsgebot und der Sicherstellung einer unparteiischen öffentlichen Ordnung.
Der Antrag beruft sich auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die das Interesse des Staates an Neutralität höher gewichten als das individuelle Religionsrecht.
Er fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zu übermitteln, die das gewünschte Kopftuchverbot konkretisiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.