Entschließungsantrag zur Streichung von § 39a im AMA‑Gesetz für mehr parlamentarische Kontrolle
abgestimmt am
16.05.2017
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Streichung von § 39a im AMA‑Gesetz 1992, um das Interpellationsrecht auf die Tochtergesellschaft Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH auszudehnen und damit mehr parlamentarische Kontrolle zu ermöglichen.
einfache MehrheitXXV16.05.2017
Entschließung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Der Antrag schlägt vor, § 39a des AMA‑Gesetzes zu streichen, weil er die Gründung von Tochtergesellschaften ohne parlamentarische Kontrolle ermöglicht.
Durch die Streichung soll das Interpellationsrecht nach Art. 52 B‑V‑G auf die AMA‑Marketing GesmbH ausgeweitet werden.
Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung dem Nationalrat eine überarbeitete Gesetzesvorlage vorlegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.