Einsetzung einer selbstbehinderten Vertreterin im ORF‑Publikumsrat
abgestimmt am
07.06.2017
Zusammenfassung
Der Antrag verlangt, dass im ORF‑Publikumsrat künftig mindestens eine selbstbehinderte Person vertreten ist. Durch eine Änderung von § 28 Abs. 4 des ORF‑Gesetzes soll die UN‑Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden.
einfache MehrheitXXV07.06.2017
Entschließung
Hörfunk
Fernsehen
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Im aktuellen ORF‑Publikumsrat ist keine Person mit Behinderung vertreten, obwohl das Gesetz die Einholung von Vorschlägen für Vertreter dieser Gruppe vorsieht.
Die UN‑Behindertenrechtskonvention verlangt, dass behinderte Menschen in allen Gremien, die sie betreffen, selbst vertreten sind.
Organisationen wie die ÖAR und die SLIÖ haben bereits fünf qualifizierte Kandidatinnen für die Vertretung von Menschen mit Behinderung nominiert.
Der Antrag fordert den Nationalrat auf, die Bundesregierung zu verpflichten, einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der die verpflichtende Bestellung einer selbstbehinderten Vertreterin im ORF‑Publikumsrat festlegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.