Gleichstellung von elektronischen und postalischen Eingaben im Frist‑Regime
abgestimmt am
29.06.2017
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundeskanzler auf, ein Gesetz zu erarbeiten, das elektronische und postalische Eingaben bei Behörden hinsichtlich ihrer Fristgerechtigkeit gleich behandelt.
einfache MehrheitXXV29.06.2017
Entschließung
Informatik
Verwaltungsreform
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Derzeit gilt das Postlauf‑Privileg, das bei postalischen Eingaben die Frist erst mit der Aufgabe bei der Post beginnen lässt, während elektronische Eingaben bereits beim Eingang bei der Behörde zählen.
Der Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass die unterschiedliche Behandlung von postalischen und elektronischen Eingaben verfassungskonform ist, weil die Fristberechnung technisch unterschiedlich sein kann.
Das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz verpflichtet Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bereits zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr.
Der Entschließungsantrag fordert den Bundeskanzler auf, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der sicherstellt, dass elektronische Eingaben (inkl. E‑Mail) hinsichtlich ihrer Fristgerechtigkeit gleich behandelt werden wie postalische Eingaben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.