Sicherstellung des Inkrafttretens und der Finanzierung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, das 2. Erwachsenenschutzgesetz termingerecht am 1. Juli 2018 in Kraft zu setzen und die volle Finanzierung sicherzustellen.
einfache Mehrheit XXVI 28.02.2018
Entschließung
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Forderung nach dem planmäßigen Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Juli 2018.
  • Sicherstellung der vollständigen finanziellen Deckung durch das Budget.
  • Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Entscheidungsfähigkeitseinschränkungen.
  • Vermeidung eines Rückschlags in der Behindertenpolitik und Erfüllung internationaler Menschenrechtsstandards.
Relevante Medienberichte
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