Zusammenfassung
Der Antrag schränkt den Verkauf und die Ausstellung von Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften ein und führt eine strengere Bewilligungspflicht mit tierärztlicher Betreuung ein.einfache Mehrheit XXVI 18.09.2018
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Verbot der Haltung und Ausstellung von Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften zum Zweck des Verkaufs als Grundregel.
- Einführung einer Ausnahme für Zoofachgeschäfte, sofern eine behördliche Bewilligung vorliegt.
- Verpflichtende Zusammenarbeit mit einem Tierarzt durch einen Betreuungsvertrag als Voraussetzung für die Bewilligung.
- Festlegung von detaillierten Haltungsbedingungen und Aufzeichnungspflichten durch eine Verordnung des Gesundheitsministeriums.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.