EEffG-Novelle 2017: Steigerung der Energieeffizienz

Zusammenfassung

Novelle des Energieeffizienzgesetzes zur Sicherung der Ziele über 2020 hinaus und Anpassung an europäische Vorgaben.
2/3 Mehrheit XXVI 13.12.2017
Gesetz
Energie
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Die Regelungen zur Steigerung der Energieeffizienz werden über das Jahr 2020 hinaus verlängert.
  • Das kumulative Endenergieeffizienzziel wird auf 310 Petajoule für den Zeitraum bis einschließlich 2020 festgelegt.
  • Energielieferanten müssen künftig jährlich nachweisen, dass sie mindestens 1,5 % ihrer Energieabsätze für Effizienzmaßnahmen nutzen.
  • Es wird eine Grenze für kleine Energielieferanten festgelegt, um Ausnahmen von den Verpflichtungen zu regeln, wobei diese Schwelle 25 GWh nicht überschreiten darf.

Reden

6 Reden insgesamt

Pro
Contra
5:44 min
Antrag 12/A - Bundes-Energieeffizienzgesetz - EEffG-Novelle 2017
3:34 min
Antrag 12/A - Bundes-Energieeffizienzgesetz - EEffG-Novelle 2017
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