Zusammenfassung
Novelle des Energieeffizienzgesetzes zur Sicherung der Ziele über 2020 hinaus und Anpassung an europäische Vorgaben.2/3 Mehrheit XXVI 13.12.2017
Gesetz
Energie
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Die Regelungen zur Steigerung der Energieeffizienz werden über das Jahr 2020 hinaus verlängert.
- Das kumulative Endenergieeffizienzziel wird auf 310 Petajoule für den Zeitraum bis einschließlich 2020 festgelegt.
- Energielieferanten müssen künftig jährlich nachweisen, dass sie mindestens 1,5 % ihrer Energieabsätze für Effizienzmaßnahmen nutzen.
- Es wird eine Grenze für kleine Energielieferanten festgelegt, um Ausnahmen von den Verpflichtungen zu regeln, wobei diese Schwelle 25 GWh nicht überschreiten darf.
Reden
6 Reden insgesamt
Pro
Contra
Katzian Wolfgang
SPÖ
Haubner Peter
ÖVP
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.