Einführung einer effektiven Schuldenbremse auf Verfassungsebene
abgestimmt am
21.03.2018
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine verfassungsrechtliche Schuldenbremse, um den Haushalt über einen Konjunkturzyklus hinweg auszugleichen und die finanzielle Stabilität für zukünftige Generationen zu sichern.
einfache MehrheitXXVI21.03.2018
Entschließung
Verfassung
Parlamentsdebatte
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2019(Der Antrag sieht vor, dass die Schuldenbremse mit 2019 in Kraft tritt.)
Etablierung einer Schuldenbremse mit Verfassungsrang.
Ziel ist ein ausgeglichener Haushalt über einen gesamten Konjunkturzyklus hinweg.
In wirtschaftlich guten Zeiten müssen Überschüsse erwirtschaftet werden, um in Krisenzeiten investieren zu können.
Die Überwachung der Regeln soll durch unabhängige Experten ohne politische Mandate erfolgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.