Absenkung der Sperrklausel für den Nationalrat

Zusammenfassung

Senkung der Sperrklausel bei Nationalratswahlen von 4 % auf 2 %.
einfache Mehrheit XXVI 16.05.2018
Gesetz
Wahl
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Senkung der landesweiten Stimmenhürde für die Teilnahme am Ermittlungsverfahren.
  • Parteien müssen landesweit mindestens 2 % der Stimmen erreichen, um im zweiten Ermittlungsverfahren teilzunehmen, sofern sie kein Mandat in einem Regionalwahlkreis haben.
  • Parteien ohne Mandat in einem Regionalwahlkreis und mit weniger als 2 % der Stimmen verlieren den Anspruch auf Mandatszuweisungen im dritten Verfahren.

Reden

3 Reden insgesamt

Pro
Contra
1:40 min
Antrag 173/A - Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO
1:48 min
Antrag 173/A - Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO
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