Höhere Ausgleichszulage für langjährig Versicherte

Zusammenfassung

Einführung eines höheren Ausgleichszulagenrichtsatzes von 1.200 Euro für Personen mit mindestens 480 Versicherungsmonaten.
einfache Mehrheit XXVI 29.11.2018
Gesetz
soziale Sicherheit
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Einführung eines neuen, höheren Richtsatzes für die Ausgleichszulage.
  • Der neue Betrag beläuft sich auf 1.200 Euro.
  • Voraussetzung ist eine Versicherungsdauer von mindestens 480 Monaten (40 Jahre).
  • Die Regelung soll insbesondere Frauen mit Erwerbsunterbrechungen durch Kindererziehung unterstützen.

Reden

3 Reden insgesamt

Pro
Contra
1:22 min
Antrag 211/A - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz und Bauern-Sozialversicherungsgesetz
Antrag 211/A - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz und Bauern-Sozialversicherungsgesetz
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