Zusammenfassung
Der Entwurf ermöglicht es Bürgern, Bürgerinitiativen erstmals auch rein elektronisch einzubringen und zu unterstützen. Dies geschieht über eine neue Internet-Plattform des Parlaments unter Verwendung der Bürgerkarte.einfache Mehrheit XXVI 13.06.2018
Gesetz
Informatik
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Möglichkeit, Bürgerinitiativen rein elektronisch einzubringen und zu unterstützen.
- Für die Anerkennung einer Bürgerinitiative müssen mindestens 500 wahlberechtigte Personen das Anliegen unterstützen.
- Die elektronische Unterstützung muss über eine spezielle Internet-Plattform des Parlaments unter Verwendung der Bürgerkarte erfolgen.
- Der Erstunterzeichner darf zu Beginn der parlamentarischen Behandlung eine kurze Rede von maximal fünf Minuten halten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.