Zusammenfassung
Der Antrag überträgt die Kompetenz zur Erstellung österreichischer Vorschläge für wichtige EU-Ämter vom Bundesministerium auf den Nationalrat, um mehr Transparenz zu schaffen.2/3 Mehrheit XXVI 16.05.2018
Gesetz
Verfassung
Europäische Union
Schwerpunkte
- Verschiebung der Entscheidungskompetenz für EU-Vorschläge vom Ministerium zum Parlament.
- Der Nationalrat soll künftig die Vorschläge für die Europäische Kommission, den EU-Gerichtshof, den Rechnungshof und die Europäische Investitionsbank erstellen.
- Die Bundesregierung behält die Zuständigkeit für Vorschläge zum Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie zum Ausschuss der Regionen.
- Für den Ausschuss der Regionen müssen die Bundesregierung, die Bundesländer und kommunale Verbände (Gemeindebund/Städtebund) einbezogen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.