Zusammenfassung
Änderung der Beitragssätze für die Arbeitslosenversicherung zur Vermeidung von paradoxen Netto-Verlusten bei Gehaltserhöhungen.einfache Mehrheit XXVI 04.07.2018
Gesetz
Arbeitslosenversicherung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Staffelung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer.
- Für die ersten 1648 Euro des monatlichen Einkommens fällt kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung an.
- Auf Einkommensanteile zwischen 1648 Euro und 1798 Euro wird ein Beitragssatz von 1% erhoben.
- Für Einkommensanteile zwischen 1798 Euro und 1948 Euro wird ein Beitragssatz von 2% erhoben.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.