Reform der Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Zusammenfassung

Änderung der Beitragssätze für die Arbeitslosenversicherung zur Vermeidung von paradoxen Netto-Verlusten bei Gehaltserhöhungen.
einfache Mehrheit XXVI 04.07.2018
Gesetz
Arbeitslosenversicherung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Einführung einer neuen Staffelung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer.
  • Für die ersten 1648 Euro des monatlichen Einkommens fällt kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung an.
  • Auf Einkommensanteile zwischen 1648 Euro und 1798 Euro wird ein Beitragssatz von 1% erhoben.
  • Für Einkommensanteile zwischen 1798 Euro und 1948 Euro wird ein Beitragssatz von 2% erhoben.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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