Reform der Urlaubsanrechnung

Zusammenfassung

Änderung des Urlaubsgesetzes zur leichteren Anrechnung von Studien-, Selbstständigkeits- und Auslandserfahrungen auf den Urlaubsanspruch.
einfache Mehrheit XXVI 09.10.2018
Gesetz
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Urlaubsanspruch erhöht sich nach 25 Dienstjahren von 30 auf 36 Werktage, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens ein Jahr besteht.
  • Frühere Arbeitszeiten in anderen Jobs werden nun bereits ab einer Dauer von einem Monat angerechnet (vorher sechs Monate).
  • Studienzeiten und Ausbildungszeiten an Schulen oder Akademien werden für den höheren Urlaubsanspruch berücksichtigt.
  • Die Beschränkung auf rein inländische Studien- oder Arbeitszeiten entfällt, um europarechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
Relevante Medienberichte
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