Verbesserung der Informationsrechte für Opfer in Strafverfahren

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass Opfer bereits bei Ermittlungen gegen unbekannte Täter über ihre Rechte informiert werden müssen.
einfache Mehrheit XXVI 11.04.2019
Gesetz
Opferhilfe
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Erweiterung der Informationspflicht für Opfer bei Ermittlungen gegen unbekannte Täter.
  • Die Polizei oder Staatsanwaltschaft muss Opfer über ihre wesentlichen Rechte aufklären.
  • Opfer sollen über Rechte wie Prozessbegleitung und besonderen Schutz informiert werden.
  • Opfer können beantragen, über die Flucht oder die Entlassung eines Täters informiert zu werden.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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