Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Opfer bereits bei Ermittlungen gegen unbekannte Täter über ihre Rechte informiert werden müssen.einfache Mehrheit XXVI 11.04.2019
Gesetz
Opferhilfe
Strafrecht
Schwerpunkte
- Erweiterung der Informationspflicht für Opfer bei Ermittlungen gegen unbekannte Täter.
- Die Polizei oder Staatsanwaltschaft muss Opfer über ihre wesentlichen Rechte aufklären.
- Opfer sollen über Rechte wie Prozessbegleitung und besonderen Schutz informiert werden.
- Opfer können beantragen, über die Flucht oder die Entlassung eines Täters informiert zu werden.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.