Verbot religiöser Kopfbedeckungen für Schulkinder unter 10 Jahren
abgestimmt am
15.05.2019
Zusammenfassung
Ein Verbot von religiös geprägten Kopfbedeckungen für Schüler bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 10 Jahre alt werden, sowie Sanktionen bei Verstößen.
einfache MehrheitXXVI15.05.2019
Gesetz
Bildung
Religion
Verfassung
namentliche Abstimmung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Verbot von Kopfbedeckungen mit religiösem oder weltanschaulichem Bezug für Kinder bis zum Ende des Schuljahres ihres 10. Geburtstages.
Ziel der Regelung ist die soziale Integration und die Wahrung der Gleichstellung von Mann und Frau.
Bei Verstößen muss die Schulleitung die Bildungsdirektion informieren, die ein verpflichtendes Gespräch mit den Eltern anordnet.
Wiederholte Verstöße oder das Fernbleiben von Gesprächen können mit Geldstrafen bis zu 440 Euro bestraft werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.