Zusammenfassung
Der Entwurf regelt die Maklerprovisionen bei Wohnungen neu, um Wohnungssuchende vor unvorhersehbaren Kosten zu schützen.einfache Mehrheit XXVI 11.12.2018
Gesetz
Wohnungspolitik
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Vereinbarungen über Maklergebühren für Wohnungen müssen zwingend schriftlich festgehalten werden.
- Wohnungssuchende dürfen nur dann eine Gebühr zahlen, wenn sie den Makler bereits beauftragt haben, bevor das Objekt offiziell angeboten wurde.
- Es ist unwirksam, wenn Mieter oder Käufer verpflichtet werden, die Provision des Vermieters oder Verkäufers zu übernehmen.
- Verstöße gegen diese Regelungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.