Einführung persönlicher Feiertage und Anpassung von Arbeitsgesetzen
abgestimmt am
27.02.2019
Zusammenfassung
Das Gesetz führt einen 'persönlichen Feiertag' ein, bei dem Arbeitnehmer einmal jährlich selbst über einen Urlaubstag entscheiden können, und passt Ministeriumsbezeichnungen in verschiedenen Arbeitsgesetzen an.
einfache MehrheitXXVI27.02.2019
Gesetz
Arbeitsrecht
namentliche Abstimmung
Schwerpunkte
Anpassung der Gesetze an die aktuellen Namen der Bundesministerien (z.B. Einbeziehung von Gesundheit und Konsumentenschutz).
Arbeitnehmer können einmal jährlich einen Tag Urlaub einseitig bestimmen, sofern dies drei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt wird.
Wenn ein Arbeitgeber den angekündigten Urlaubstag doch nicht antreten lassen möchte, muss er den Tag doppelt vergüten (Urlaubsentgelt plus Arbeitsentgelt).
Sonderregelungen für bestimmte Religionsgemeinschaften bezüglich des Karfreitags werden als unwirksam erklärt, um eine einheitliche Regelung zu schaffen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.