Zusammenfassung
Änderung der Befristungsregeln für Arbeitsverhältnisse an Universitäten zur Erhöhung der sozialen Sicherheit und Vermeidung von Umgehungsgeschäften.einfache Mehrheit XXVI 27.02.2019
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Arbeitsverhältnisse an Universitäten können weiterhin unbefristet oder befristet abgeschlossen werden.
- Die maximale Dauer für befristete Arbeitsverhältnisse wird grundsätzlich auf sechs Jahre begrenzt.
- Mehrfache Befristungen sind nur in Ausnahmefällen wie Forschungsprojekten, Lehre oder Ersatzbesetzungen erlaubt.
- Für Postdocs in drittmittelfinanzierten Stellen kann die Befristung einmalig auf insgesamt acht Jahre verlängert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.