Reform der Befristungsregeln im Universitätsgesetz

Zusammenfassung

Änderung der Befristungsregeln für Arbeitsverhältnisse an Universitäten zur Erhöhung der sozialen Sicherheit und Vermeidung von Umgehungsgeschäften.
einfache Mehrheit XXVI 27.02.2019
Gesetz
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Arbeitsverhältnisse an Universitäten können weiterhin unbefristet oder befristet abgeschlossen werden.
  • Die maximale Dauer für befristete Arbeitsverhältnisse wird grundsätzlich auf sechs Jahre begrenzt.
  • Mehrfache Befristungen sind nur in Ausnahmefällen wie Forschungsprojekten, Lehre oder Ersatzbesetzungen erlaubt.
  • Für Postdocs in drittmittelfinanzierten Stellen kann die Befristung einmalig auf insgesamt acht Jahre verlängert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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