Stärkung der parlamentarischen Auskunftspflicht

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, parlamentarische Anfragen verfassungskonform und ohne Ausflüchte zu beantworten. Zudem soll dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis gegeben werden, mangelhafte Antworten zu prüfen.
einfache Mehrheit XXVI 28.03.2019
Entschließung
Exekutive
direkt gewählte Kammer

Schwerpunkte

In Kraft ab 27.03.2019 (Datum der Einbringung des Antrags im Parlament.)
  • Verpflichtung der Bundesregierung zur verfassungskonformen Beantwortung von Anfragen.
  • Verbot der Nutzung von Scheinargumenten oder dem Amtsgeheimnis zur Verweigerung von Auskünften.
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei der Beantwortung parlamentarischer Fragen.
  • Aufforderung, bei Bundesbeteiligungen alle rechtlichen Mittel zur Informationsbereitstellung zu nutzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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