Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, dem Bundeskanzler und Vizekanzler ein gesetzlich verankertes Auskunftsrecht gegenüber den Nachrichtendiensten einzuräumen.einfache Mehrheit XXVI 24.04.2019
Gesetz
Verteidigung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Einführung eines expliziten Auskunftsrechts für den Bundeskanzler und den Vizekanzler.
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung muss auf Anfrage über staatsschutzrelevante Entwicklungen informieren.
- Militärische Nachrichtendienste sind verpflichtet, Auskünfte an die Regierungsspitze zu erteilen, sofern dies zur Wahrung öffentlicher Interessen dient.
- Die Auskunftspflicht gilt nur, wenn die Informationen für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben der Regierungsleitung wesentlich sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.