Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die Machtbefugnisse von Generalsekretären in Ministerien zu beschränken und deren Besetzung wieder an das Ausschreibungsgesetz zu binden.einfache Mehrheit XXVI 27.05.2019
Gesetz
Exekutive
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Die Rolle der Generalsekretäre soll wieder auf rein koordinierende Aufgaben beschränkt werden.
- Generalsekretäre sollen kein Weisungsrecht und keine Vorgesetztenfunktion mehr gegenüber Sektionsleitern haben.
- Die Möglichkeit zur direkten Aufnahme in das Beamtenverhältnis auf eigenen Wunsch wird abgeschafft.
- Die Besetzung der Positionen muss künftig wieder den Regeln des Ausschreibungsgesetzes folgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.