Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht Krisenpflegeeltern den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, auch wenn sie das Kind nicht dauerhaft in ihrem Haushalt führen.einfache Mehrheit XXVI 27.05.2019
Gesetz
Familie
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
- Erweiterung des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegepersonen.
- Krisenpflegeeltern erhalten das Geld auch ohne eine dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Kind.
- Die Regelung zur Definition des gemeinsamen Haushalts wird präzisiert, insbesondere bei Krankenhausaufenthalten.
- Bei Krankenhausaufenthalten über 91 Tage bleibt der Anspruch bestehen, wenn die Elternteile das Kind täglich mindestens vier Stunden pflegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.